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Aktuelles

Tatsächlich ist das kein Witz! In der Slowakei müssen sich künftig auch Fußgänger an ein Tempolimit halten. Das sieht eine Novelle des Verkehrsgesetzes vor, die das Parlament in Bratislava am Dienstagnachmittag beschloss. Demnach darf man sich künftig auf Gehwegen im Ortsgebiet nicht schneller als mit 6 Kilometern pro Stunde fortbewegen. Das Gesetz tritt mit 1. Januar 2026 in Kraft. „Das Hauptziel ist es, angesichts sich häufender Zusammenstöße mit Rollerfahrern die Sicherheit auf den Gehwegen zu erhöhen“, begründete der Parlamentsabgeordnete und ehemalige Verkehrsminister Lubomir Vazny von der linksnationalen Partei Richtung - Slowakische Sozialdemokratie (Smer-SSD) den von ihm vorgelegten Gesetzesantrag. Die neue Geschwindigkeitsbegrenzung gilt für Fußgänger ebenso wie für Skater, Scooter- und E-Rollerfahrer sowie Radfahrer, die in der Slowakei auch die Gehwege benützen dürfen. Aber, wie überwacht man denn die Einhaltung der Geschwindigkeitsregelung? Blitzer in der Fußgängerzone? Ein Tempolimit für Fußgänger und Fußgängerinnen in Deutschland ist unwahrscheinlich, da die Ausgangslage eine völlig andere ist: Gehwege sind Fußgängern und Fußgängerinnen sowie Eltern mit kleinen Kindern auf Rädern vorbehalten, es gilt die gegenseitige Rücksichtnahme. Lediglich auf gemeinsamen Geh- und Radwegen teilen sich Radfahrende und Fußgängerinnen und Fußgänger in Deutschland die Verkehrsfläche: Im Notfall muss mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. #fußgänger #geschwindigkeit #blitzer #verkehrsanwalt #hildesheim #slowakei #recht #rechtsanwalt #skrechtsanwälte (Quelle/Material: dpa,adac)

Die Mautsäule ist blau, ca. 4m hoch und kontrolliert die mautpflichtigen Fahrzeuge (ab 3,5 t). Die graue Säule ist kleiner und hat schwarze Ringe. Dieser Blitzer mit Lasermesssystem erfasst Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße. Die Säule mit vier Ringen blitzt in beide Richtungen, die mit drei Ringen nur in Fahrtrichtung. #maut #blitzer #bußgeld #rechtsanwalt #verkehrsanwalt #geschwindigkeit #ampel #hildesheim #kontrolle

Auf der A7 Flensburg – Hamburg wird der Elbtunnel, die wichtigste Röhre in Norddeutschland, im Herbst bzw. Winter noch an zwei Wochenenden voll gesperrt. Die Einschränkungen für Autofahrende sind gravierend. Eine Umleitung ist eingerichtet. Sperrtermine 2025 Dauer der Sperre 7. bis 10. November 55 Stunden 5. bis 8. Dezember 55 Stunden Von den bis zu 55-stündigen Sperren sind meist beide Fahrtrichtungen betroffen. Alle Sperrtermine fallen auf ein Wochenende. Erfahrungsgemäß beginnen die Sperren jeweils freitags, 22 Uhr, und enden montags, 5 Uhr. Grund für die Sperren sind das Einheben und die Montage von neuen Verkehrszeichenbrücken. Außerdem werde laut Autobahn GmbH der Verkehrsrechner im Elbtunnel mit einer neuen Software ausgestattet. Allerdings wird nicht nur der Elbtunnel mehrmals im Jahr gesperrt. Auch andere Abschnitte der A7 sind betroffen: 14. bis 17. November: Tunnel Stellingen (55 Stunden) 6. bis 7. Dezember: Tunnel Stellingen (12 Stunden, nachts) #elbtunnel #hamburg #stau #sperrung #verkehrsanwalt #rechtsanwalt #hildesheim #skrechtsanwälte #anwalt (Quelle:ADAC)

Beleidigung im Straßenverkehr ist keine Ordnungswidrigkeit!

Beschreibung Strafe
Allgemeiner Strafrahmen für Beleidigung im Straßenverkehr nach § 185 StGB Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr
bisher bereits verhängte Geldstrafen für einzelne Beleidigung (basierend auf Urteilen)
Die Zunge herausstrecken 150 €*
"Du Mädchen!" (zu einem Polizisten) 200 €*
"Bekloppter" 250 €*
"Dumme Kuh" 300 €*
"Leck mich doch!" 300 €*
"Du blödes Schwein" 475 €*
"Hast du blödes Weib nichts Besseres zu tun?!" 500 €*
"Was willst du, du Vogel?!" 500 €*
"Asozialer" 550 €*
"Dir hat wohl die Sonne das Gehirn verbrannt!" 600 €*
Einen Polizisten duzen 600 €*
"Du Holzkopf!" 750 €*
Einen Vogel zeigen 750 €*
"Bei dir piept's wohl!" 750 €*
Scheibenwischer-Geste 1000 €*
Stinkefinger zeigen 4000 €*
"Du Wichser" 1000 €*
"Idiot" 1500 €*
"Am liebsten würde ich jetzt Arschloch zu dir sagen!" 1600 €*
"Schlampe" 1900 €*
"Fieses Miststück" 2500 €*
"Alte Sau" 2500 €*
* Diese Strafen stammen aus diversen Gerichtsurteilen. Sie können nach individuellem Fall abweichen und richten sich unter anderem auch nach dem Verdienst des Betroffenen.

Schäden und Unfall in der Waschstraße!

Wird das Fahrzeug in der Waschstraße beschädigt, entsteht oft Streit über den Ersatz des Schadens.

Wie geht man damit richtig um?

-Kontrollieren Sie direkt nach der Wäsche, ob das Auto beschädigt wurde.

-Melden Sie Schäden beim Anlagenbetreiber, bevor Sie das Gelände verlassen.

-Lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung über die Schäden geben.

Kommt es zu einem Auffahrunfall in einer Waschstraße, muss der Betreiber nachweisen, dass er die Kunden und Kundinnen auf die zu beachtenden Verhaltensregeln hingewiesen hat. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGH, Urteil vom 19.7.2018, Az.: VII ZR 251/17). Der Betreiber muss nach Ansicht des BGH nicht nur die allgemein anerkannten Regeln der Technik einhalten. Er muss auch darauf achten, dass durch ein (seltenes aber vorhersehbares) Fehlverhalten von Kunden und Kundinnen keine Schäden entstehen.

Wer allerdings trotz Hinweisschilder bremst, weil im Ausfahrtsbereich ein PKW nicht losfährt riskiert, einen Großteil des Schadens selbst zahlen zu müssen.

Nach dem OLG Zweibrücken hätte ein Fahrer wissen müssen, dass er auf dem Transportband nicht bremsen dürfe. Außerdem hätte es dazu eindeutige Warnschilder in der Waschanlage gegeben.

Wird auf dem Transportband gebremst, verzögere sich die Vorwärtsbewegung des Autos oder sie werde ganz gestoppt. Das Transportband bewege sich dagegen weiter, wodurch das Auto gegen Teile der Waschstraße oder andere Fahrzeuge stoßen könne. Das Gericht urteilte, dass der Fahrer zu 70% den Schaden tragen müsste.

(OLG Zweibrücken, Urteil vom 27.1.2021, Az.: 1 U 63/19)

(Quelle:ADAC)