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Aktuelles

Ist es eigentlich nicht egal, wie herum ein Fahrzeug in einer Parklücke steht? Beim Parken entgegen der Fahrtrichtung, kann das Einfädeln in den fließenden Verkehr zur Gefahr werden. Daher ist festgelegt, dass nur in Fahrtrichtung geparkt werden darf. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt in § 12 ausdrücklich vor, dass grundsätzlich nur an der rechten Fahrbahnseite geparkt werden darf . Und das bedeutet in Fahrtrichtung. Wer entgegen der Fahrtrichtung parkt, riskiert ein Knöllchen. Das schlägt immerhin mit 15 Euro zu Buche. Wird länger falschherum geparkt oder werden noch andere Verkehrsteilnehmer behindert , kann das Bußgeld auf bis zu 35 Euro steigen. Natürlich gibt es aber auch eine Ausnahme… in einer Einbahnstraße die Parkseite frei gewählt werden . Da die Straße ohnehin nur in eine Richtung befahrbar ist, ist auch Linksparken nicht entgegen der Fahrtrichtung. #parken #verkehrsrecht #bußgeld #recht #hildesheim #rechtsanwalt #verkehrsanwalt #skrechtsanwälte

Die Beiträge zur Kfz-Versicherung richten sich im Wesentlichen nach der jeweiligen Regionalklasse. Einmal im Jahr berechnet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Regionalklassen für die 413 Zulassungsbezirke in Deutschland neu. Dabei wird zwischen Regionalklassen für Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherungunterschieden. Die Regionalklassen bestimmen darüber mit, wie hoch die Versicherungsprämie im folgenden Jahr ausfällt: Je niedriger die Klasse, desto günstiger die Prämie. In Hildesheim bleibt die Einstufung zum Vorjahr gleich. Die Haftpflichtklasse bleibt bei 5, Vollkasko bei 2 und Teilkasko bei 4. Zum Vergleich liegen die Klassen in Berlin bei 12, 9 und 12! Für die Berechnung der Regionalklassen werden die Schadenbilanzen der Zulassungsbezirke analysiert. Bei der Berechnung der Kfz-Haftpflichtversicherung(Klassen von 1-12) kommt es auf die Versicherungsleistungen an geschädigte Dritte an – also in der Regel an die Unfallopfer. Bei der Vollkaskoversicherung (Klassen von 1-9) werden die Versicherungsleistungen nach selbstverschuldeten Unfällen einbezogen. Als Teilkasko-Schäden (Klassen von 1-16) gelten unter anderem Autodiebstähle, Glasschäden, Fahrzeugbrände, Wildunfälle oder Schäden durch Naturereignisse. #kfzversicherung #unfall #hildesheim #berlin #rechtsanwalt #kfz #verkehrsanwalt #skrechtsanwälte

Eine Unfallflucht liegt vor, wenn sich ein Beteiligter vom Unfallort entfernt, ohne seinen Pflichten nachzukommen. Dazu gehört es beispielsweise die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch die Polizei zu ermöglichen. Kann auch bei einem Crash mit einem Einkaufswagen Unfallflucht vorliegen? Das Oberlandesgericht Naumburg hat am 6. Mai 2024 (AZ: 1 ORs 38/24) entschieden, dass auch Fußgänger mit Einkaufswagen unter die Regelungen der Unfallflucht fallen können. Dies betrifft Fälle, in denen typische Gefahren des Verkehrs auf Parkplätzen auftreten. In diesem Fall rollte ein vom Angeklagten kurz losgelassener Einkaufswagen auf einem abschüssigen Supermarktparkplatz gegen ein anderes Fahrzeug und verursachte sichtbare Schäden. Der Angeklagte ging jedoch vom Unfallort fort, ohne seine Daten zu hinterlassen. Er wurde deshalb wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verurteilt. Das OLG Naumburg bestätigte die Verurteilung des Angeklagten wegen Unfallflucht. Es stellte fest, dass auch Unfälle, die nicht mit dem Führen eines Fahrzeugs zusammenhängen, unter den Schutzzweck des § 142 StGB fallen können. Voraussetzung ist ein straßenverkehrsspezifischer Zusammenhang. Dieser sei gegeben, wenn sich ein Fußgänger auf einem Supermarktparkplatz im Bereich der abgestellten Fahrzeuge bewegt und dabei mit einem Einkaufswagen einen Schaden verursacht. #verkehrsanwalt #unfallflucht #einkaufswagen #unfall #recht #strafe #hildesheim #rechtsanwalt #skrechtsanwälte #supermarkt #parkplatz (Quelle: DAV Verkehrsanwälte)

Beleidigung im Straßenverkehr ist keine Ordnungswidrigkeit!

Beschreibung Strafe
Allgemeiner Strafrahmen für Beleidigung im Straßenverkehr nach § 185 StGB Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr
bisher bereits verhängte Geldstrafen für einzelne Beleidigung (basierend auf Urteilen)
Die Zunge herausstrecken 150 €*
"Du Mädchen!" (zu einem Polizisten) 200 €*
"Bekloppter" 250 €*
"Dumme Kuh" 300 €*
"Leck mich doch!" 300 €*
"Du blödes Schwein" 475 €*
"Hast du blödes Weib nichts Besseres zu tun?!" 500 €*
"Was willst du, du Vogel?!" 500 €*
"Asozialer" 550 €*
"Dir hat wohl die Sonne das Gehirn verbrannt!" 600 €*
Einen Polizisten duzen 600 €*
"Du Holzkopf!" 750 €*
Einen Vogel zeigen 750 €*
"Bei dir piept's wohl!" 750 €*
Scheibenwischer-Geste 1000 €*
Stinkefinger zeigen 4000 €*
"Du Wichser" 1000 €*
"Idiot" 1500 €*
"Am liebsten würde ich jetzt Arschloch zu dir sagen!" 1600 €*
"Schlampe" 1900 €*
"Fieses Miststück" 2500 €*
"Alte Sau" 2500 €*
* Diese Strafen stammen aus diversen Gerichtsurteilen. Sie können nach individuellem Fall abweichen und richten sich unter anderem auch nach dem Verdienst des Betroffenen.

Schäden und Unfall in der Waschstraße!

Wird das Fahrzeug in der Waschstraße beschädigt, entsteht oft Streit über den Ersatz des Schadens.

Wie geht man damit richtig um?

-Kontrollieren Sie direkt nach der Wäsche, ob das Auto beschädigt wurde.

-Melden Sie Schäden beim Anlagenbetreiber, bevor Sie das Gelände verlassen.

-Lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung über die Schäden geben.

Kommt es zu einem Auffahrunfall in einer Waschstraße, muss der Betreiber nachweisen, dass er die Kunden und Kundinnen auf die zu beachtenden Verhaltensregeln hingewiesen hat. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGH, Urteil vom 19.7.2018, Az.: VII ZR 251/17). Der Betreiber muss nach Ansicht des BGH nicht nur die allgemein anerkannten Regeln der Technik einhalten. Er muss auch darauf achten, dass durch ein (seltenes aber vorhersehbares) Fehlverhalten von Kunden und Kundinnen keine Schäden entstehen.

Wer allerdings trotz Hinweisschilder bremst, weil im Ausfahrtsbereich ein PKW nicht losfährt riskiert, einen Großteil des Schadens selbst zahlen zu müssen.

Nach dem OLG Zweibrücken hätte ein Fahrer wissen müssen, dass er auf dem Transportband nicht bremsen dürfe. Außerdem hätte es dazu eindeutige Warnschilder in der Waschanlage gegeben.

Wird auf dem Transportband gebremst, verzögere sich die Vorwärtsbewegung des Autos oder sie werde ganz gestoppt. Das Transportband bewege sich dagegen weiter, wodurch das Auto gegen Teile der Waschstraße oder andere Fahrzeuge stoßen könne. Das Gericht urteilte, dass der Fahrer zu 70% den Schaden tragen müsste.

(OLG Zweibrücken, Urteil vom 27.1.2021, Az.: 1 U 63/19)

(Quelle:ADAC)